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Sind Sie es satt, nach Spanien zu kommen, um sich auszuruhen, und sich ständig mit Verwaltungsformalitäten herumschlagen zu müssen, die Sie daran hindern, sich zu entspannen?
Als nicht ansässiger Eigentümer in Spanien müssen Sie jedes Jahr drei Steuern zahlen.
Die Grundsteuer auf Ihr Eigentum (IBI) von der Hacienda Autonómica (regionale Steuerbehörde).
Steuern von der lokalen Finanzbehörde (Hacienda Local)
Die Einkommensteuererklärung für Nicht-Residenten (Mod. 210) vom Finanzamt.
Wussten Sie, dass Sie, wenn Sie ein Haus in Spanien besitzen und weniger als 183 Tage im Jahr dort leben, als Nichtansässiger gelten und steuerliche Pflichten zu erfüllen haben?
Wie mühsam ist es, Verwaltungsprobleme in einer Sprache zu lösen, die man nicht beherrscht, und das in einem anderen Land!
Sie können sich selbst darum kümmern und tausend Fragen aus dem Papierkram aufkommen lassen:
Wo kann ich mich bewerben?
Wie viel Geld muss ich bezahlen?
Wie erfolgt die Zahlung per Lastschrift?
Wie vermeide ich Zuschläge und Pfändungen?
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